Den Willen von Patienten achten

 

19.12.2023

Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Patienten – und der Wille des Patienten hat auch dann Bedeutung, wenn er nicht mehr kommuniziert werden kann. Daher hat eine Patientenverfügung große Bedeutung. Im Rahmen der Vortragsreihe mit der VHS Weiden-Neustadt hat Dr. Stephanie Kuchlbauer, Chefärztin der Palliativstation am Klinikum Weiden, die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in den Fokus gestellt.

Bei ihrem Vortrag „Patientenverfügung – das hat noch Zeit?“ ging die Chefärztin der Palliativstation und Vorsitzende des Klinischen Ethikkomitees vor allem auf die Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer ein. Sie erläuterte dabei auch, dass zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unterschieden werden müsse. Für beide Dokumente gelte aber: „Durch eine Vollmacht und Patientenverfügung kann man rechtzeitig das in die Wege leiten, was man möchte oder nicht möchte. Das garantiert ein hohes Maß an Selbstbestimmung und ist keine Frage des Alters.“

Dr. Stephanie Kuchlbauer erklärte, dass in einer Patientenverfügung schriftlich Therapiebegrenzungen für bestimmte Situation festgelegt werden können, in denen man sich nicht mehr äußern kann. Das betreffe Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe, die erfolgen oder untersagt werden. „Jede Patientenverfügung sollte individuell auf den Ersteller zugeschnitten sein und klar darstellen: was möchte ich? Dazu gehört auch das Unterlassen lebenserhaltender oder die Beendigung bereits begonnener Maßnahmen. Der Patientenwille ist dann absolut verbindlich.“ Da es aber auch immer wieder zu unvorhergesehenen Situationen kommt, kann in solchen eine Patientenverfügung zwar als Richtschnur dienen, gibt aber keine konkrete Handlungsempfehlung für alle erdenklichen Situationen.

Bei einer Vorsorgevollmacht hingegen wird eine Vertrauensperson für bestimmte Bereiche bevollmächtigt, zum Beispiel auch gesundheitliche Angelegenheiten. „Eine Vorsorgevollmacht sollte man vorab in der Familie oder mit den auserwählten Vertrauten klären. Wer hier hinterlegt ist, hat dann im Falle eines Falles im Sinne des Vollmachtgebers zu entscheiden“, so Dr. Stephanie Kuchlbauer. Aber auch den Bevollmächtigten sollte man genaue Hinweise zur Lebenseinstellung geben, zum Beispiel eben anhand einer Patientenverfügung, damit diese bestmöglich entscheiden können.

Im Anschluss an den Vortrag stand die Chefärztin noch für die vielen Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Verfügung.