Neue Testregelung für Besucherinnen und Besucher

 

10.02.2023

Ab Freitag, den 10. Februar 2023, genügt für Besucherinnen und Besucher als Testnachweis ein Selbsttest, der ohne Aufsicht höchstens 24 Stunden vor dem Besuch mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Zum Nachweis, dass ein solcher Test erfolgt ist, genügt eine mündliche Eigenerklärung der Besucher.

Es kann aber natürlich auch weiterhin der Testnachweis einer Teststation vorgelegt werden.

Bisherige Regelungen, wie beispielsweise das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske in allen Häusern der Kliniken Nordoberpfalz für Besucherinnen und Besucher, gelten weiterhin unverändert!